Wenn Sie Mitglied der ev.-luth. Kirche sind, aber lieber einer anderen Gemeinde angehören wollen als bisher, so ist das unkompliziert möglich.
Es reicht es aus, wenn Sie diesen Wunsch dem Gemeindebüro Ihrer zukünftigen Gemeinde mitteilen (am besten schriftlich). Eine ausführliche Begründung ist dafür nicht notwendig. Nachdem der Kirchenvorstand bzw. der Verwaltungsausschuss des Kirchenvorstands Ihrer "neuen" Gemeinde der Aufnahme zugestimmt hat, teilt die Pfarramtsekretärin dann der "abgebenden" Kirchengemeinde Ihre Umpfarrung mit. Sofern es von dort zu keiner Reaktion kommt, ist damit das kirchenrechtlich erforderliche "Benehmen mit dem Kirchenvorstand der abgebenden Gemeinde" hergestellt. Weitere Auskünfte erhalten Sie gern in den Gemeindebüros.
Welche Pastorin / welcher Pastor ist für mich zuständig ?
Die Zuständigkeit der PastorInnen und Pastoren ist nach Straßen aufgeteilt. Klicken Sie auf das Straßenverzeichnis oben rechts.