Ihr habt nun Traurigkeit; aber ich will euch wiedersehen, und euer Herz soll sich freuen, und eure Freude soll niemand von euch nehmen. (Johannes 16,22)
Kirchliche Trauerfeier
Wenn ein Gemeindeglied gestorben ist, steht ihr bzw. ihm eine kirchliche Trauerfeier zu. Der Gottesdienst bei der Trauerfeier bietet einen würdigen Rahmen, der*des Verstorbenen zu gedenken und sie*ihn Gott anzuvertrauen.
In der Regel informiert das Bestattungsinstitut die Kirchengemeinde über den Tod eines Gemeindeglieds und vereinbart nach Absprache mit den Angehörigen und dem*der Pastor*in einen Termin für die Trauerfeier. Daraufhin wird der zuständige Pastor bzw. die zuständige Pastorin sich bei den Angehörigen melden, um ein Trauergespräch zu vereinbaren. Dabei wird auch über den Ablauf der Trauerfeier gesprochen.
Seelsorgliche Begleitung
Auch bei der Begleitung von Sterbenden sind wir da. Auf Ihren Wunsch kommt ein*e Pastor*in zu einem Aussegnungsritual zu dem*der Verstorbenen.
Wenn sie es wünschen, begleitet der Pastor oder die Pastorin die Angehörigen auch nach der Beisetzung und steht für seelsorgliche Gespräche zur Verfügung.
Manche Menschen machen sich viele Gedanken darüber, wie ihre eigene Trauerfeier einmal gestaltet sein soll. Wenn Sie darüber sprechen möchten, nehmen Sie gerne Kontakt zu einem*einer Pastor*in auf.
Verstorbenengedenken im Gemeindegottesdienst
Nach der Beisetzung von Gemeindegliedern denken wir auch im Sonntagsgottesdienst an die Verstorbenen und ihre Angehörigen. Es werden Kerzen angezündet, und wir nehmen die Verstorbenen und ihre Angehörigen in unser Gebet auf. Wann das sog. Ablesen erfolgen soll, wird im Trauergespräch verabredet.
Am Toten- oder Ewigkeitssonntag – Ende November – wird aller Verstorbenen des letzten Kirchenjahrs gedacht. Zu diesem Gottesdienst werden die nächsten Angehörigen brieflich eingeladen. Der Gottesdienst findet im jährlichen Wechsel in St. Cosmae und St. Wilhadi statt.